AGB

Hausordnung

Bitte sehen Sie unsere Hausordnung nicht als Belehrung, sondern als einen Leitfaden für ein harmonisches Miteinander. Sollte etwas unklar sein, oder Sie etwas vermissen, kontaktieren Sie die Vermietungs-Agentur. So lassen sich Missverständnisse von Anfang an vermeiden. Stellen Sie bitte sicher, dass auch Ihre Mitreisenden die Hausordnung kennen und einhalten!

So sehr Sonnenschein dazu verleitet, sollte die Inneneinrichtung im Haus verbleiben und nicht in den Außenbereich getragen oder umgestellt werden. Um Beschädigungen zu vermeiden, bitten wir Sie auf das Umräumen von Einrichtungsgegenständen zu verzichten und das Betreten mit Straßenschuhen zu meiden. 

Beschädigungen 
Keine Angst: Nicht jedes Glas, oder jeden zerbrochenen Teller, stellen wir Ihnen in Rechnung. Denn wir wissen: Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch „im Eifer des Gefechts“ auch mal etwas zu Bruch gehen. Wir bitten Sie, der Vermietungs-Agentur kleine Missgeschicke zeitnah mitzuteilen. So haben wir die Möglichkeit, schnell für Ersatz zu sorgen. 

Sicherheits- und Sorgfaltspflicht
Die Ferienwohnungstür sollte grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Wir bitten Sie aus brandschutzrechtlichen Gründen, die Wohnungseingangstür zwar stets geschlossen zu halten, aber nachts nicht mit dem Schlüssel abzuschließen. Schließen Sie bitte alle Fenster und die Terrassentür beim Verlassen der Ferienunterkunft, um Einbruchs- und Unwetterschäden zu verhindern.

Umweltschutz
Nachhaltigkeit und Umweltschutz spielen für uns eine große Rolle. Daher bitten wir Sie um einen sparsamen Wasser- und Stromverbrauch. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie das Licht, die Klimaanlage und alle elektronischen Geräte ausschalten, wenn Sie das Haus verlassen. 

Küche
Da eine verschmutzte Küche niemandem ein Lächeln ins Gesicht zaubert, räumen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur gesäubert und getrocknet zurück in die Küchenschränke. Heiße Töpfe und andere Gegenstände sollten zur Vermeidung von Brandflecken nur mit Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte abgestellt werden. Ein Schneidebrett als Unterlage verhindert unschöne Kratzer beim Schnippeln von Gemüse, Obst & Co. Unschöne Rückstände und Krusten in der Kombi-Mikrowelle (Mikrowelle + Backofen in einem) entfernen Sie bitte. Dafür stehen Ihnen ausreichend Reinigungsmittel zur Verfügung. 

Bad 
In Dusche, Waschbecken, Küchenspüle und Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette, o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann. Diese Gegenstände gehören in die dafür vorgesehenen Müllbehälter. Die für Reinigung, Reparatur oder Austausch entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten derer, die diese verursacht haben.

Lüften
Die Wohnung ist regelmäßig und ausreichend zu lüften. Durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Stoßlüften (5-10 Minuten mehrmals täglich) reduzieren Sie Schimmelbildung und tragen maßgeblich zum Infektionsschutz bei. 

Grillen
Im Sinne des Brand- und Gesundheitsschutzes verzichten Sie bitte auf Brandbeschleuniger. Reinigen Sie den Grill bitte nach Benutzung und entsorgen Sie die abgekühlte Asche und Grillreste in den Restmüll.

Entsorgung 
Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind und dies auch aktiv befürworten, bitten wir Sie, uns dabei zu helfen. Bitte trennen Sie Ihren Müll nach Bioabfällen, Papier und Kartonagen, Kunststoff und Dosen, Glas sowie Restmüll. Entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten befinden sich praktischerweise auf dem Resortgelände. Neue Mülltüten finden Sie zur Not im Küchenschrank, würden Sie aber bitten, selbst welche mitzubringen und zu nutzen (transparente und Biomüllbeutel). 

Reinigung
Sollte Ihnen mal ein Missgeschick (hartnäckiger Schmutz, Flüssigkeiten auf dem Boden oder Arbeitsflächen, usw.) passieren, bitten wir Sie, dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen. Bitte vermeiden Sie schwer zu entfernende Make-Up-Flecken auf Handtüchern und Bettwäsche schon ab Beginn Ihres Urlaubs.

Ruhezeiten
Wir mögen unsere Nachbarn und sie mögen uns. Helfen Sie uns, dass es auch so bleibt! Bitte respektieren Sie die Gemeinschaft und versuchen Sie allgemeine Ruhezeiten wie Mittags-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten und Lärm zwischen 13 Uhr und 16 Uhr sowie zwischen 22 Uhr und 9 Uhr zu vermeiden. 

Party/ Übernachtungsgäste
Wir eignen uns nicht als Party- oder Eventlocation. Möchten Sie während Ihres Aufenthaltes über Nacht Besuch empfangen, bitten wir um vorherige Absprache. Nicht durch uns / die Vermietungs-Agentur genehmigten Personen ist die Übernachtung in der Unterkunft nicht gestattet.

Internet/ WLAN 
In unserer Ferienwohnung darf das eigene Gäste-WLAN (2.4 und 5 GHz) kostenlos genutzt werden; Voraussetzung dafür ist die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen. Die Nutzung des Garda Resort Village-WLAN´s an den Pools und in den Außenbereichen ist ebenfalls kostenlos, erfolgt aber auf eigene Gefahr (Nutzungsbedingungen siehe Rezeptions-Aushang). 

Raucher
Das Rauchen in der Wohnung ist nicht erlaubt. Sie können jedoch im Außenbereich, auf der Terrasse, rauchen. Bitte entsorgen Sie Zigarettenstummel im Aschenbecher und natürlich den Aschenbecher mit den erkalteten Stummeln (Brandgefahr!) regelmäßig über den Restmüll.

Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist auf Anfrage erlaubt. Für Ihren Vierbeiner berechnen wir 15,00 € pro Tag. 

Schlüssel
Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Teilen Sie der Vermietungs-Agentur bitte umgehend den Verlust von Schlüsseln mit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 50,00 € in Rechnung stellen müssen.

Haftung und Gegenstände der Ferienwohnung
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste. Wir haben uns sehr viel Mühe mit ansprechender Dekoration und hochwertiger Ausstattung gemacht und viel „Herzblut“ in diese Unterkunft investiert. Bitte nehmen Sie daher keine Deko und/ oder Ausstattungs-Gegenstände der Ferienwohnung mit nach Hause. Wir berechnen keine Kaution, um unnötigen Aufwand für beide Seiten zu vermeiden – aber haben daher auch kein Geld, um „Verloren-Gegangenes“ zu ersetzen. 

Hausrecht 
Bei sofort notwendigen Reparaturen/ Dienstleistungen (z.B. Gärtner) kann es unerlässlich sein, dass die Vermietungs-Agentur oder Dienstleister die Ferienunterkunft während Ihres Aufenthaltes betreten müssen. Natürlich werden wir das Betreten der Unterkunft oder des Grundstückes nach Möglichkeit vorher anmelden und mit Ihnen absprechen. 

An- und Abreise
Bitte checken Sie nicht vor 15 Uhr am Anreisetag ein und verlassen Sie die Ferienunterkunft am Abreisetag bis 11 Uhr. Damit haben wir genügend Zeit, um sicherzustellen, dass jeder Gast eine saubere Unterkunft zum Genießen vorfindet.

Hygienemaßnahmen in Zeiten von Corona
Im Interesse all unserer Gäste und Mitarbeiter bitten wir darum, dass im Garda Resort Village und in unserer Ferienunterkunft die bekannten wichtigen Hygieneregeln befolgt werden.

Die Bettlaken des Haupt-Schlafzimmers (über dem Anti-Hausstaubmilben-Encasing) sind atmungsaktiv UND wasserfest – bitte daher NICHT abziehen und auch NICHT waschen (die Bettlaken werden immer von der Agentur / Reinigungsfirma desinfiziert (Corona-Vorgaben) !!! 
(Produktinformation dazu: https://www.matratzenschutz24.net/wasserdichtes-spannbettlaken-abwischbar-in-weiss.html)

Das Anti-Hausstaubmilben-Encasing (= Schutzbezug direkt um die Matratzen des Haupt-Schlafzimmers; darüber sind die Bettlaken gespannt) auch NICHT abziehen und auch NICHT waschen (dies erledigt die Agentur / Reinigungsfirma) !!! 
(Produktinformation dazu: https://www.matratzenschutz24.net/anti-milben-encasing-allergiker-matratzenbezuege-aus-evolon.html)

Vorschriften des Garda Resort Village

1. Verbote und Vorschriften für gemeinschaftliche Teile: 
Hausierern, Propagandisten, Unterschriftensammlern und Handelsvertretern, die nicht ausdrücklich zu einem bestimmten Bewohner unterwegs sind, ebenso wie nicht vom Konsortium zugelassenen Touristikunternehmen, ist der Zugang zu den Eingängen und den Immobilieneinheiten untersagt. Am Pförtnerhaus ist die obligatorische Verwendung elektronischer Geräte für die strenge Kontrolle der Anwesenden und der Zugänge zur Anlage vorgesehen. Auch der Zugang zu den Schwimmbädern wird entsprechend geregelt. 

1.1 Es ist verboten, auch nur vorübergehend folgende Bereiche zu besetzen:
Fußgängerzugänge, Treppen, Treppenabsätze usw., sowie in jedem Fall alle gemeinschaftlichen Teile (wenn auch nur zeitweilig). 

1.2 Außerdem ist es verboten: 

  • An verschiedenen Stellen sehr schwere Gegenstände aufzustellen, die die Stabilität der Mauerstrukturen und Böden, bzw. die Rechte anderer Miteigentümer, beeinträchtigen könnten. 
    • Abfallsäcke (auch die üblicherweise verwendeten) in den gemeinschaftlichen und privaten Bereichen abzustellen. Die Zeiten und Orte für die Hinterlegung der Müllsäcke sind streng geregelt. 
  • In den Wohnungen, oder den gemeinschaftlichen Teilen, Holz o.ä. zu hacken. 
  • Die Wasser- oder Gashaupthähne während langer Abwesenheitszeiten geöffnet zu lassen. 
  • Die Wäsche oberhalb des eigenen Geländers, bzw. sichtbar, aufzuhängen. 
  • Das gemeinschaftliche Wasser für die Autowäsche zu benutzen. 
  • In die Toiletten, Waschbecken oder Spülbecken Materialien einzuführen, welche die Abflussrohre verstopfen können. Die für die Reinigung der Abflussleitungen, bzw. ihre Auswechslung (bei Brüchen oder Rissen aufgrund nachlässiger Behandlung), entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten derer, die diese verursacht haben. 
  • Haustiere in gemeinschaftlichen Räumen oder Bereichen zu halten.
  • Telefonantennen oder Satellitenschüsseln anzubringen. 
  • Teppiche, Vorleger, o.ä., in das Treppenhaus auszuschütteln. Teppiche und Tücher im Allgemeinen dürfen in der Wintersaison nur zwischen 9 und 11 Uhr ausgeschüttelt werden, in der Sommersaison nur zwischen 8 und 10 Uhr, unter der Bedingung, dass die darunter liegenden Stockwerke nicht verschmutzt werden. 
  • Die gemeinschaftlichen Bereiche als Picknickplätze zu verwenden. 
  • Das Zusammenleben durch laute Gehgeräusche, oder durch den geräuschvollen Umgang mit Gegenständen, durch Gekreische, Lärm oder Gesang, durch Radios, Fernseher oder Musikinstrumente mit zu hoher Lautstärke, zu stören. Die Verwendung der oben genannten Geräte und Instrumente muss zwischen 22 und 9 Uhr, in den Sommermonaten auch zwischen 13 und 16 Uhr, mit äußerst reduzierter Lautstärke erfolgen und in jedem Fall unter Einhaltung der einschlägigen Gemeindeverordnungen. 
  • Auf den Wegen, dem Platz, den gemeinschaftlichen Grünflächen, den privaten Gärten und im Schwimmbad Ball zu spielen.

1.3 Die Zufahrt zur Anlage ist nur den Fahrzeugen gestattet, welche in dem vom Konsortium ausgewählten elektronischen Erfassungssystem enthalten sind. 

  • Falls Personen Zufahrt erhalten wollen, die keine Eigentümer sind, müssen sie sich beim Pförtnerhaus ausweisen.
  • Die Fußwege dürfen nicht mit Fahrzeugen oder Fahrrädern befahren werden. 
  • Die Verwendung von Mofas ist in der Anlage nur zum Erreichen der Parkplätze erlaubt. 
  • Die Verwendung des Autos und anderer motorisierter Fahrzeuge ist nur für die Zufahrt und Abfahrt von der Anlage zulässig. 
  • Die genannten Fahrzeuge müssen auf den vorgesehenen Parkplätzen (Privatparkplatz oder Parkplatz der Eigentumsgemeinschaft) abgestellt werden. 
  • Die Verwendung von anderen privaten Parkplätzen, die nicht zum jeweiligen Wohnungseigentum gehören, ist strengstens verboten. 
  • Es ist untersagt, Fahrzeuge entlang des internen Straßennetzes zu parken. Auch in diesem Fall hat das Konsortium das Recht, neben der Verhängung einer Strafe, das rechtswidrig parkende Fahrzeug abschleppen zu lassen.